Da C2-klassifizierte Drohnen derzeit noch nicht umfassend am Markt verfügbar sind, hat das Luftfahrt-Bundesamt die Ausnahmebestimmung zum gewerblichen Betrieb in der offenen Kategorie, Unterkategorie A2, erneut bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Diese ermöglicht es Betreibern weiterhin von sog. Bestandsdrohnen, die nicht zu Sport- und Freizeitzwecken eingesetzt werden, den horizontalen Mindestabstand zu unbeteiligten Personen zu verringern.
Weitere Einzelheiten finden Sie im Bescheid (Aktenzeichen: B5-30103-2023-01), über das Kontaktformular sowie über die Homepage des Luftfahrtbundesamtes.