Betreiberregistrierung
Der UAS-Betreiber ist gemäß § 66a Abs. 3 LuftVG verpflichtet, die Betreiberregistrierung vorzunehmen, sofern die zu betreibende Drohne über 249 g wiegt oder über einen Sensor zur Erfassung von personenbezogenen Daten, z. B. über eine (Video-, Foto-, Infrarot-)Kamera, Mikrofon, etc., verfügt.
Die Betreiberregistrierung dient der eindeutigen Identifikation des Drohnenbetreibers. Nach der erfolgreichen Registrierung wird dem Drohnenbetreiber eine elektronische Identifikationsnummer (e-ID) zugeordnet, welche auf jeder Drohne anzubringen ist, die von der registrierten Person oder Institution betrieben wird. Pro Betreiber wird nur eine e-ID ausgestellt.

Die Betreiberregistrierung kann in Deutschland nur über das vom Luftfahrt-Bundesamt bereitgestellte Onlineformular vorgenommen werden. Die Registrierung als Betreiber ist gebührenpflichtig. Die Gebühren betragen für natürliche Personen 20,00 € und für juristische Personen 50,00 € je Registrierung.
Weitere Informationen zur Betreiberregistrierung finden Sie unter Registrierung & Qualifikation.
Hier geht es direkt zur Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt:
Onlineformular zur Betreiberregistrierung.