Titelbild: Eine Drohne fliegt neben einem Kran

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Anti-Drone Response in Magdeburg-Cochstedt

Zwischen dem 18. September 2025 ab 00:00 Uhr bis zum 19. September 23:59 Uhr wird am Flughafen Magdeburg-Cochstedt ein geografisches Gebiet gemäß § 21h Absatz 4 Luftverkehrs-Ordnung eingerichtet. 

In diesem Gebiet kann von der eurppäischen Vorgabe gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe f) der Durchführungverordnung (EU) 2019/947 (kein Abwurf von Material) unter Einhaltung bestimmter Betriebsverfahren abgewichen werden.

Es muss jedoch weiterhin eine Genehmigung zum Abwurf von Gegenständen gemäß § 13 Luftverehrs-Ordnung bei der Landesluftfahrtbehörde Sachsen-Anhalt eingeholt werden.

Das Gebiet wird durch die folgenden Koordinaten begrenzt:

51.85666N 11.40795E
51.84837N 11.41094E
51.85267N 11.44313E
51.86074N 11.43998E
51.85666N 11.40795E

Bitte beachten Sie die Allgemeinverfügung anbei:

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