Titelbild: Eine Drohne fliegt neben einem Kran

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ED-R „Stuttgart“ / -„UAS“ und TMZ/RMZ „Stuttgart“

ED-R „Stuttgart UAS“

Vom 10. Dezember 2025 ab 16:00 Uhr (MEZ) bis 23:00 Uhr (MEZ) sowie am 11. Dezember 2025 von 11:00 Uhr (MEZ) bis 23:00 (MEZ) wird in Stuttgart ein Flugbeschränkungsgebiet eingerichtet.

Das Gebiet wird durch einen Kreis mit dem Radius von 5,56 km (3 NM) mit dem Mittelpunkt auf der Koordinate 48.79000N 9.22167E begrenzt und erstreckt sich vom Boden bis 3048 Meter über Meeresspiegel bei Standarddruck (Flugfläche 100).

In dem vorstehend beschriebenen Gebiet sind alle Flüge von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt.  Von den Flugbeschränkungen ausgenommen sind:

  • Einsatzflüge der Polizei und im Auftrag der Polizei,
  • Einsatzflüge im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz. 

Alle berechtigen Starts, Ein-, Aus- oder Durchflüge sind vorab bei der Besonderen Aufbauorganisation der Landespolizei Baden-Württemberg im Einsatzabschnitt Luft unter der Telefonnummer +49 (0) 711 / 94690 - 809 anzumelden.  

ED-R „Stuttgart“

Vom 10. Dezember 2025 ab 16:00 Uhr (MEZ) bis 23:00 Uhr (MEZ) sowie am 11. Dezember 2025 von 12:00 Uhr (MEZ) bis 22:00 (MEZ) wird in Stuttgart ein Flugbeschränkungsgebiet eingerichtet.

Das Gebiet wird durch einen Kreis mit dem Radius von 5,56 km (3 NM) mit dem Mittelpunkt auf der Koordinate 48.79000N 9.22167E begrenzt und erstreckt sich vom Boden bis 3048 Meter über Meeresspiegel bei Standarddruck (Flugfläche 100).

In dem vorstehend beschriebenen Gebiet sind alle Flüge von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt.  

Einzelheiten entnehmen Sie bitte der unten stehenden Bekanntmachung zu ED-R „Stuttgart“.

RMZ/TMZ „Stuttgart“

Vom 10. Dezember 2025 ab 16:00 Uhr (MEZ) bis 23:00 Uhr (MEZ) sowie am 11. Dezember 2025 von 12:00 Uhr (MEZ) bis 22:00 (MEZ) wird in Stuttgart ein Gebiet mit Funkkommunikations- und Transponderpflicht eingerichtet.

Das Gebiet wird durch einen Kreis mit dem Radius von 22,22 km (12 NM) mit dem Mittelpunkt auf der Koordinate 48.79000N 9.22167E begrenzt und erstreckt sich vom Boden bis zur Untergrenze Luftraum C bzw. Luftraum D (nicht Kontrollzone).

In dem oben beschriebenen Gebiet mit Funkkommunikations- und Transponderpflicht haben Luftfahrzeuge nach Sichtflugregeln mit Ausnahme von 

  • Flügen der Bundeswehr, 
  • Flügen der Polizei und im Auftrag der Polizei, 
  • Flügen im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz, 
  • Ambulanzflügen sowie von 
  • Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen bis zu einer Flughöhe bis zu 120m über 
  • Grund 

die Frequenz 135,600 MHz, Rufzeichen „Police Info“ zu nutzen und den Transpondercode A3773 unaufgefordert abzustrahlen. Ggf. weist „Police Info“ einen alternativen SSR-Code zu.  

Vor Einflug in die RMZ/TMZ ist eine Erstmeldung erforderlich mit Angaben zu 

  • Kennung der gerufenen Station, 
  • Rufzeichen und Luftfahrzeugmuster, 
  • Standort, Flughöhe und Flugabsichten. 

Während des Fluges in der RMZ/TMZ ist eine dauernde Hörbereitschaft aufrechtzuerhalten. Der Ausflug aus der RMZ/TMZ ist ebenfalls zu melden. Sofern seitens der gerufenen Station (Bodenfunkstelle) keine Antwort erfolgen sollte, kann der Flug durch die RMZ/TMZ trotzdem mit Aufrechterhaltung der Hörbereitschaft fortgesetzt werden. 
Die Sprechfunkmeldungen sind auch für den Fall abzugeben, dass seitens der Bodenfunkstelle  keine Antwort erfolgt. 

Im Bedarfsfall kann die Landespolizei Baden-Württemberg weitere Ausnahmen von der 
Transponderpflicht zulassen. 

Ausgenommen von der RMZ/TMZ „Stuttgart“ sind der Luftraum D (Kontrollzone) Stuttgart (EDDS) sowie die Gebiete mit Flugbeschränkungen ED-R „Stuttgart UAS“ und ED-R „Stuttgart“. 

Bitte beachten Sie die Informationen anbei:

Weitere Informationen finden Sie auf dem AIS-C Portal der DFS Deutschen Flugsicherung (DFS) GmbH

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