Titelbild: Eine Drohne fliegt neben einem Kran

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Unbemannte Luftfahrt

Polizeilicher Einsatz bei Nordholz

Zwischen dem 16. Juli 2025 ab 17:00 Uhr (MESZ) bis zum 21. Juli 2025 14:00 Uhr (MESZ) ist der Drohnenbetrieb bei Nordholz eingeschränkt. In diesem Gebiet gelten die Vorgaben für geografische Gebiete gemäß § 21h Absatz 3 Nummer 11 Luftverkehrs-Ordnung.

Das Gebiet wird durch einen Kreis mit dem Radius von 1852 m (1 NM) begrenzt mit dem Mittelpunkt auf der Koordinate 53.75806N 8.67361E und erstreckt sich vom Boden bis 152 m über dem Boden (500 ft AGL).

Bitte beachten Sie die Informationen anbei:

Weitere Informationen finden Sie auf dem AIS-C Portal der DFS Deutschen Flugsicherung (DFS) GmbH

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