Titelbild: Eine Drohne fliegt neben einem Kran

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Unbemannte Luftfahrt

Polizeilicher Einsatz in Mainz
(NOTAM D0249/26)

Vom 12. Februar 2026 ab 10:00 Uhr (MEZ) bis zum 17. Februar 2026 10:00 Uhr (MEZ) ist der Drohnenbetrieb wegen eines polizeilichen Einsatzes in Mainz eingeschränkt. In diesem Gebiet gelten die Vorgaben für geografische Gebiete gemäß § 21h Absatz 3 Nummer 11 Luftverkehrs-Ordnung.

Das Gebiet wird durch einen ein Polygon mit den folgenden Korrdinaten beschrieben:

50.01639N 8.25306E
50.01139N 8.24722E
49.99083N 8.26972E
49.99556N 8.28306E

und erstreckt sich vom Boden bis 122 m über dem Boden (400ft AGL).

Bitte beachten Sie die Informationen anbei:

Weitere Informationen finden Sie auf dem AIS-C Portal der DFS Deutschen Flugsicherung (DFS) GmbH

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