Titelbild: Eine Drohne fliegt neben einem Kran

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Unbemannte Luftfahrt

Polizeilicher Einsatz in Osnabrück

Am 01. Juli 2025 ab 15:00 Uhr (MESZ) bis 21:00 Uhr (MESZ) ist der Drohnenbetrieb in Osnabrück aufgrund einer Bombenentschärfung eingeschränkt. In diesem Gebiet gelten die Vorgaben für geografische Gebiete gemäß § 21h Absatz 3 Nummer 11 Luftverkehrs-Ordnung.

Das Gebiet wird durch einen Kreis mit dem Radius von 1296 m (0,7 NM) begrenzt mit dem Mittelpunkt auf der Koordinate 52.26880N 8.06188E und erstreckt sich vom Boden (GND) bis 1067 m über dem Boden (3500 ft AGL).

Aktuelle Informationen zur Entschärfung finden Sie auf den Seiten unter:
https://informiert.osnabrueck.de/de/bevoelkerungsschutz/blindgaengerentschaerfung-am-morgigen-dienstag-1-juli/

Ein Bürgertelefon ist bis zum Ende der Maßnahme geschaltet und ist über die Rufnummer
0541 323-4490 zu erreichen.

Bitte beachten Sie die Informationen anbei:

Weitere Informationen finden Sie auf dem AIS-C Portal der DFS Deutschen Flugsicherung (DFS) GmbH

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