Eine Drohne fliegt durch die Natur

Digitale Plattform
Unbemannte Luftfahrt

Das EU-Fernpilotenzeugnis

Der Betrieb einer Drohne in der offenen Betriebskategorie ist, abhängig von der Unterkategorie (A1, A2, A3), an unterschiedliche Voraussetzungen hinsichtlich der Qualifikation des Piloten gebunden. Informationen dazu, wie die Einteilung in die Unterkategorien der Offenen Kategorien erfolgt, werden ebenfalls bereitgestellt.

Muster Fernpilotenzeugnis mit Logos von EASA, LBA, Deutschland im EU Kreis, A1/A3 und QR-Code. Text:"Fernpilotenzeugnis" ausgestellt auf Maximillian Mustermann.

Für den Betrieb in der Unterkategorie A2 sind über den Kompetenznachweis hinaus ein praktisches Selbststudium sowie das Bestehen einer Theorieprüfung erforderlich. Das Ablegen der Theorieprüfung bzw. die Erlangung eines Fernpilotenzeugnis ist nur bei vom Luftfahrt-Bundesamt dafür benannten Prüfstellen für Fernpiloten (PStF) möglich. Weitere Informationen zu Qualifikationen für Fernpiloten werden durch das Luftfahrt-Bundesamt zur Verfügung gestellt.

 Liste der Prüfstellen


  Zurück zu Anträge & Behördendienste